Ehrfurcht vor dem Leben.
Der rechtlich-organisatorische Rahmen für die Schulmitwirkung ist durch die Bestimmungen des Schulgesetzes vorgegeben.
Die Mitglieder der Lehrerkonferenz der ASS sind alle aktiven Mitglieder unseres Kollegiums.
Jedes Jahr wählen die Eltern einer Klasse eine:n Vorsitzende:n und eine:n Stellvertreter:in, die dann Mitglieder der Schulpflegschaft sind.
Aufgaben der Schulpflegschaft sind:
Vorsitzender: Herr Michael Außem
Vertreterin: Frau Laura Emrich
Die Schulpflegschaft ist erreichbar unter schulpflegschaft@ggsschweitzer.de
Vorsitz: Andrea Kellerhof
Mehr zur Schulmitwirkung in in der Broschüre "Das ABC der Elternmitwirkung"